Ethik-Kommission und -Votum

 

Werden Patienten an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen bzw. am Uniklinikum RWTH Aachen in Forschungsvorhaben mit eingebunden, so muss zuvor die Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen darüber abstimmen. Sie beurteilt, ob das Forschungsvorhaben den ethischen und rechtlichen Bestimmungen genügt. Sie steht den Forschern und ihren Einrichtungen außerdem beratend zur Seite. Dies betrifft auch im besonderen die Arbeit einer Biomaterialbank, welche mit entnommenem menschlichem Körpermaterial von lebenden oder bereits verstorbenen Menschen umgeht.

Neben der beratenden Tätigkeit, überblickt die Kommission auch alle Risiken, welche in wissenschaftlichen Forschungsvorhaben für den Patienten bestehen könnten und sorgt auch dafür, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht die Freiheit der Forschung und dessen Weiterentwicklung behindern. Das Ziel eines jeden Forschers muss immer sein, das Allgemeinwohl zu maximieren und keinesfalls persönliche Vorteile zu verwirklichen.

Die Ethik-Kommission vergibt für jedes Forschungsvorhaben ihre Zustimmung mittels eines Votums. Die Tätigkeiten der RWTH cBMB unterliegen dem Ethik-Votum mit dem internen Aktenzeichen EK 206/09. Neben den bereits erwähnten Aufgaben der Kommission besagt dieses Votum, dass der behandelnde Arzt jeden Patienten über die Verwendung der Biomaterialien und das weitere Vorgehen aufklären muss. Erst nach erteilter Zustimmung des Patienten dürfen die Biomaterialien entnommen und auch in der Biobank eingelagert werden. Bestimmte Entnahmen können auch vom Patienten ausgeschlossen werden. Die Einwilligungserklärung finden Sie hier

Es ist somit sichergestellt, dass nur Materialien zu denen zuvor eine Zustimmung erteilt wurde in die RWTH cBMB eingelagert werden. Andernfalls werden diese nach erfolgter Diagnose vernichtet oder erst gar nicht entnommen.