Infos für Wissenschaftler und klinische Forscher

 
1Wie kann ich Biomaterialien in die RWTH cBMB einlagern?
Dazu treffen wir uns zu einem persönlichen Gespräch vorab mit allen Beteiligten und sprechen die Details Ihres Forschungsprojektes durch. Diese wären:
i. Was ist der Inhalt und das Ziel Ihres Forschungsprojektes?
ii. Wann soll die Einlagerung beginnen?
iii. Welches Biomaterial soll eingelagert werden?
iv. Wie soll das Biomaterial verarbeitet werden?
v. Wer ist unser direkter Ansprechpartner (s.g. Biobankbeauftragter)?
vi. Wer ist in Ihrer Einrichtung als Prüfer für die Biobankstudie nachzunominieren?
2Ich stelle einen START-Antrag, wie gehe ich nun weiter vor?
Unter Punkt 14 dieses Dokumentes finden Sie den Hinweis, dass Sie innerhalb Ihres START-Antrages Gelder für Biomaterialien aus der RWTH cBMB beantragen können. Die RWTH cBMB erstellt passend zu Ihrem Forschungsprojekt ein Angebot, welches Sie Ihrem Antrag beifügen können und so die Kosten für Biomaterialien abgedeckt sind.
3Welche Voraussetzungen müssen für eine Einlagerung geschaffen sein?
Die unter Frage 1 genannten Punkte werden gemeinsam erörtert. Sie erhalten von uns alle nötigen Dokumente, welche Sie auch unter Formulare finden. Sie oder der aufklärende Arzt spricht mit den Patienten/Probanden über eine mögliche Einlagerung in die Biobank. Sollte sich der Patient/Proband für eine Einlagerung in die RWTH cBMB entscheiden, so muss er das Formular „Patienteninformation, Einwilligungs- und Datenschutzerklärung der RWTH cBMB“ gelesen und unterzeichnet haben. Der Patient/Proband erhält die vorderen 5 Seiten des Dokumentes (erkennbar am Wasserzeichen „Patientenexemplar“). Des Weiteren ist für die Zuordnung der assoziierten Daten zu den Biomaterialien ein s.g. Materialbegleitschein auszufüllen. Dieser Materialbegleitschein sowie die letzten 2 Seiten der Einwilligungs- und Datenschutzerklärung (erkennbar am Wasserzeichen „RWTH cBMB“) müssen zwingend dem Labor der Biobank bei Anlieferung der Biomaterialien vorliegen.
4Brauche ich ein eigenes Ethik-Votum?
Nein. Die RWTH cBMB hält ein eigenes Ethik-Votum (EK 206/09) vor.
5Welche Dokumente müssen bei Biomaterialeingang dem Labor der RWTH cBMB vorliegen?
Siehe Frage 3: Unterzeichnete Einwilligungs- und Datenschutzerklärung sowie der Materialbegleitschein
6Welche Probenaufarbeitung bietet die RWTH cBMB an?
7Welche Labware nutzt die RWTH cBMB?
Das Labor der Biobank benutzt Aliquots mit 2D-Codierung, welche als Grundlage für eine zukünftige Automatisierung dient.
8Was geschieht mit den Biomaterialien nach Probeneingang?
Das Biomaterial wird in zwei Schritten pseudonymisiert. Eine Zuordnung personenidentifizierender Daten ist für unautorisierte Personen danach nicht mehr möglich. Sollte ein Patient/Proband die Einwilligung zur Einlagerung widerrufen, so kann nur der Datentreuhänder der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen University seine Daten de-pseudonymisieren, sodass eine Vernichtung des Probenmaterials und assoziierten Daten vorgenommen werden kann. Nach der Pseudonymisierung erhält das Biomaterial eine eigene Biobank-Nummer, ähnlich zu einer Artikelnummer. Mit dieser Nummer werden Attribute wie Alter, Geschlecht und Diagnosen verknüpft. Im Gegensatz zu den ärztlichen Mitarbeitern des Uniklinikums, hat die Biobank keinen Zugriff auf das Medico, in welchem die eingelagerten Fälle mit einem Biobank-Merkmal versehen werden.
9Fallen für die Einlagerung und/oder Biomaterialbeantragung Kosten an?
Zur Zeit fallen für die Einlagerung sowie für die Beantragung von eigenem Biomaterial keine Kosten an. Sollten Sie Biomaterial beantragen, welches zuvor von einer anderen Einrichtung eingelagert wurde, so fallen hierfür geringe Kosten an. Bei Anfrage erhalten Sie dazu von uns ein unverbindliches Angebot.
10Wie kann ich meine Biomaterialien wieder anfordern?
Unter Formulare finden Sie das Antragsformular für Biomaterialproben, welches Sie ausgefüllt und (elektronisch) unterzeichnet uns per Mail oder Fax zukommen lassen können. In diesem Formular spezifizieren Sie die gewünschten Kriterien, nach denen wir die Biomaterialien für Sie zusammenstellen können. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bei Antragseingang und werden informiert, sobald die Biomaterialien zur Abholung für Sie im Labor bereit liegen.
11Wer kann meine Biomaterialien anfordern?
Sie führen ein Forschungsprojekt durch und lagern dazu Biomaterialien in die Biobank ein. Den Biomaterialien werden in unserem Probenmanagementsystem u.a. mit der Information verknüpft, dass Ihre Einrichtung der Einlagerer und Hauptnutzer der Biomaterialien ist. Grundsätzlich stehen Ihre Biomaterialien allein für Sie zur Nutzung bereit. Sollte eine andere Einrichtung Biomaterialien anfragen, welche durch Ihr Kollektiv bereitgestellt werden könnten, so werden Sie darüber informiert und können binnen 5 Tagen ein Vetorecht aussprechen. Sie können demnach einer Weitergabe Ihrer Biomaterialproben an einen anderen Antragsteller zustimmen oder widersprechen. Eine Weitergabe ohne Ihre Zustimmung erfolgt nicht.